Wer zum ersten Mal Pflegeleistungen organisiert, hat selten schon alle Unterlagen griffbereit. Für den Anfang müssen Sie trotzdem nicht warten, bis jeder Bericht und jede Notiz sortiert ist. Wichtig ist, den zuständigen Ansprechpartner zu finden und die weiteren Schritte festzuhalten.
An die zuständige Versicherung wenden
Der Antrag auf Pflegeleistungen geht an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei gesetzlich Versicherten ist sie bei der Krankenkasse angesiedelt. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
Ein formloser Antrag kann den Anfang machen. Erklären Sie, dass Sie Pflegeleistungen und die Feststellung eines Pflegegrades beantragen möchten. Klären Sie den sicheren Kommunikationsweg und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Wenn jemand anders handelt, muss die entsprechende Vertretungsbefugnis geklärt sein.
Weshalb das Datum zählt
Nach § 33 SGB XI hängen Leistungen unter anderem von der Antragstellung und dem Vorliegen der Voraussetzungen ab. Deshalb ist es keine gute Idee, einen erkennbaren Bedarf nur wegen eines noch unsortierten Ordners aufzuschieben.
Der Antrag allein garantiert allerdings weder einen bestimmten Pflegegrad noch eine bestimmte Zahlung. Weitere Voraussetzungen und die Begutachtung gehören dazu. Unser Beitrag erklärt den Beginn des Verfahrens, nicht die vollständige Prüfung jedes Leistungsfalls.
Für die weitere Prüfung vorbereiten
Notieren Sie, wobei im Alltag Hilfe benötigt wird. Hilfreich sind konkrete Beobachtungen: Welche Aufgabe gelingt nicht selbständig, welche Unterstützung wird wie häufig gebraucht, und was verändert sich an schwierigen Tagen?
Sammeln Sie vorhandene relevante Unterlagen und beantworten Sie Nachfragen wahrheitsgemäß. Es geht nicht darum, mit dramatischen Formulierungen einen höheren Wert zu erreichen. Die tatsächliche Situation soll nachvollziehbar werden.
Beratung nutzen, ohne einen Anbieter buchen zu müssen
Fragen Sie nach Pflegeberatung und nach Unterstützung beim Einordnen der möglichen Leistungen. Die Beratung kann Ihnen helfen, zwischen regelmäßigem Bedarf, geeigneten Angeboten und Finanzierungsmöglichkeiten zu unterscheiden.
Sie müssen für den Antrag auf Pflegeleistungen keinen Vermittlungsvertrag mit einem privaten Dienst schließen. Prüfen Sie sorgfältig, wem Sie Vollmachten oder sensible Gesundheitsdaten geben. Budget Begleitung nimmt keine Anträge für Sie entgegen und benötigt dafür keine persönlichen Unterlagen.
Eine kurze Startliste
Zuständige Pflegekasse beziehungsweise Versicherung ermitteln. Antrag und Eingang dokumentieren. Vertretung klären, soweit erforderlich. Alltagssituation und vorhandene Unterlagen für die weitere Prüfung zusammenstellen. Beratung anfragen. Rückfragen und Termine vermerken.
Sobald die Anspruchslage geklärt ist, hilft unser Pflegebudget-Fahrplan dabei, die Finanzierung geeigneter Begleitung zu sortieren. Einen Zusammenhang zwischen einer gewünschten Dienstleistung und einem garantierten Pflegegrad versprechen wir nicht.
Weitere Informationen
Sozialgesetzbuch XI, § 33: Leistungsvoraussetzungen. Verbraucherzentralen: Pflegegrad beantragen: So geht’s, Stand 10. Dezember 2025. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeberatung. Informationsstand: 26. Oktober 2026.
Allgemeine Information und Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer-, medizinische oder Pflegeberatung.
Quellen, Datierung und redaktionelle Arbeitsweise

