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Budgetieren · Grundlagen

Entlastungs­betrag 2026: Was die 131 Euro wirklich bezahlen

Wofür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann, welche Belege zählen und warum er kein frei verfügbares Pflegegeld ist.

131 Euro im Monat können Hilfe ermöglichen. Sie sind aber kein pauschales Taschengeld aus der Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag erstattet bestimmte Kosten. Wer diese Unterscheidung kennt, erspart sich manche enttäuschende Rechnung.

Für wen der Betrag vorgesehen ist

Nach dem derzeit geltenden § 45b SGB XI steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu. Er gilt auch bei Pflegegrad 1. Ein höherer Pflegegrad macht diesen einzelnen Monatsbetrag nicht größer.

Die Leistung soll unter anderem Angehörige entlasten und pflegebedürftige Menschen bei einem möglichst selbstbestimmten Alltag unterstützen. Welche Angebote und Abrechnungswege dafür infrage kommen, erläutert das Bundesgesundheitsministerium.

Nicht jede nützliche Hilfe ist automatisch erstattungsfähig

Zu den vorgesehenen Verwendungen gehören unter anderem bestimmte Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei ambulanten Pflegeleistungen unterscheiden sich die zulässigen Verwendungen teilweise nach dem Pflegegrad.

Für eine Alltagsbegleitung prüfen Sie deshalb das konkrete Angebot und seine Anerkennung. Eine Berufsbezeichnung oder die Zusage „Wir rechnen mit allen Kassen ab“ beantwortet noch nicht, ob Ihre gewünschte Leistung in Ihrem Fall erstattet werden kann.

Ein Rechenbeispiel ohne großes Versprechen

Angenommen, ein anerkanntes und im Einzelfall erstattungsfähiges Angebot stellt für einen Monat 110 Euro in Rechnung. Wenn ausreichend Entlastungsbudget vorhanden ist und die Nachweise passen, kann diese Rechnung daraus erstattet werden. Der Monatsrahmen wird dadurch um 110 Euro beansprucht. Es entstehen nicht zusätzlich 131 Euro frei verfügbares Geld.

Kostet eine solche Leistung 170 Euro und stehen nur die 131 Euro des aktuellen Monats zur Verfügung, bleibt zunächst eine Differenz von 39 Euro. Ob vorhandene Restbeträge oder ein anderer zulässiger Finanzierungsweg helfen, muss gesondert geprüft werden. Eine Rechnung einfach zweimal einzureichen schafft keinen zweiten Anspruch.

Der Anspruch und die Auszahlung sind zwei Schritte

Für den Anspruch ist kein gesonderter vorheriger Antrag erforderlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Um konkrete Aufwendungen erstattet zu bekommen, müssen Sie die dafür nötigen Angaben und Belege bei der Pflegekasse beziehungsweise dem zuständigen Versicherer einreichen.

Unser Leitfaden zur Erstattung trennt diese Schritte. Er hilft auch dabei, Leistung, Monat und Rechnungsbetrag nachvollziehbar zuzuordnen.

Restbeträge im Blick behalten

Nicht verbrauchte Beträge lassen sich nach der geltenden Regelung innerhalb des Kalenderjahres und in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Daraus folgt kein grenzenloses Sparkonto. Lesen Sie vor größeren Planungen den Fristenbeitrag. Gerade bei angekündigten Reformen müssen heutige Regeln und mögliche künftige Übergänge auseinandergehalten werden.

Weitere Informationen

Sozialgesetzbuch XI, § 45b: Entlastungsbetrag, Verwendungszwecke, Kostenerstattung und Übertragung. Bundesministerium für Gesundheit: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag. Geprüft am 26. Oktober 2026.

Allgemeine Information und Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer-, medizinische oder Pflegeberatung.

Quellen, Datierung und redaktionelle Arbeitsweise

Entlastungsbetrag 2026: Was die 131 Euro wirklich bezahlen

Ein sinnvoller nächster Schritt

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