Ein Stundensatz sieht gut vergleichbar aus. Die tatsächliche Rechnung kann trotzdem ganz anders ausfallen. Entscheidend ist, was ein brauchbarer Termin insgesamt kostet und welcher Teil davon auf welchem Weg erstattet werden kann.
Welche Zeit wird berechnet?
Fragen Sie nach der kleinsten buchbaren Dauer und der Abrechnungseinheit. Eine Stunde kann anders ins Budget passen als ein Termin mit zweistündiger Mindestdauer. Auch die Behandlung angefangener Einheiten sollte verständlich vereinbart sein.
Klären Sie, ob Vorbereitung, Wege oder Wartezeiten gesondert auftauchen. Diese Fragen sind nicht kleinlich. Sie entscheiden darüber, ob der gewünschte Rhythmus dauerhaft bezahlbar bleibt.
Das vollständige Angebot
Bitten Sie um eine schriftliche Aufstellung mit Stundensatz, Mindestdauer, Fahrtkosten, möglichen Zuschlägen und Bedingungen für abgesagte Termine. Fragen Sie außerdem, welche Positionen nach Auffassung des Anbieters über welchen Leistungsweg abgerechnet werden sollen.
Diese Auskunft ist noch keine verbindliche Zusage Ihrer Pflegekasse. Anerkennung, zulässige Leistung und verfügbare Mittel müssen zusammenpassen. Bei landesspezifischen Preisvorgaben ist die für das konkrete Angebot geltende Regelung zu prüfen. Einen bundesweit einheitlichen Marktpreis behaupten wir hier nicht.
Ein fiktiver Monat
Die folgenden Beträge sind reine Rechenwerte, keine recherchierten Durchschnittspreise: Ein Termin dauert zwei Stunden zu je 35 Euro. Dazu kommen 8 Euro Fahrtkosten. Der Termin kostet damit 78 Euro. Bei vier Terminen sind es 312 Euro.
Stehen für diese geeigneten, tatsächlich erstattungsfähigen Aufwendungen nur 131 Euro aus dem laufenden Entlastungsbetrag zur Verfügung, ergibt sich zunächst eine Differenz von 181 Euro. Restbeträge oder ein möglicher Umwandlungsanspruch sind gesondert zu prüfen. Bei einer Umwandlung gehört eine mögliche Pflegegeldminderung in dieselbe Haushaltsrechnung.
| Position im fiktiven Beispiel | Betrag |
|---|---|
| Zwei Stunden Begleitung | 70,00 Euro |
| Fahrtkosten | 8,00 Euro |
| Ein Termin | 78,00 Euro |
| Vier Termine | 312,00 Euro |
Die Tabelle sagt nicht, dass jede dieser Positionen erstattungsfähig ist. Genau das muss vor der Planung geklärt werden.
Qualität lässt sich nicht durch den Preis ersetzen
Prüfen Sie, ob die vereinbarte Aufgabe, Zuverlässigkeit, Kommunikation und Vertretung zum Bedarf passen. Ein günstiger Termin, der ständig ausfällt, ist keine gute Grundlage. Ein hoher Preis beweist umgekehrt nicht automatisch eine passende Leistung.
Unser Anbieter-Check enthält eine druckbare Fragenliste. Er vergibt keine Sterne und behauptet keine Tests, die wir nicht durchgeführt haben.
Weitere Informationen
Sozialgesetzbuch XI, §§ 45a und 45b, zu Angebot, Anerkennung und Erstattungsrahmen. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Entlastungsangebote für Pflegebedürftige, Aktualisierung vom 9. Juli 2026, als Beispiel landesspezifischer Regeln. Rechenbeispiel redaktionell erstellt und am 26. Oktober 2026 geprüft.
Allgemeine Information und Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer-, medizinische oder Pflegeberatung.
Quellen, Datierung und redaktionelle Arbeitsweise

